„Nicht schutzbedürftig“

„Nicht schutzbedürftig“

Quelle: https://www.brandeins.de/magazine

Das Wirtschaftsmagazin brand eins thematisiert in seiner aktuellen Ausgabe 09/2019 intensiv das Thema der „Scheinselbstsändigkeit“ und konkludiert: „Der rechtliche Rahmen ist schlicht weltfremd“. Grundlage des Artikels ist ein Brief aus dem vergangenen Jahr, geschrieben und unterzeichnet von Managern deutscher Topunternehmen, an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Wie schon seit langem der Bundesverband für selbständige Wissensarbeit, fordern auch sie einen angemessenen rechtlichen Rahmen für Selbständige. In ihrem Brief stellen die Topmanager klar, dass es „schon  heute sichtbar [ist], dass die Digitalisierungsexperten ins Ausland abwandern und ihr Spezialwissen dort anbieten, um die in Deutschland bestehenden Erschwernisse zu vermeiden.“ Grund dafür sei die rechtliche Unsicherheit, welcher sich IT-Freelancer ausgesetzt sehen.

Mit ihren Sorgen sind die Unternehmen nicht allein. Diverse IT-Freelancer kommen in dem Artikel zu Wort und zeigen auf, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit untragbar sind. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender unserer Partnerorganisation Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V., urteilt: „Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes […] [hat] unter den Auftraggebern zu einer großen Verunsicherung geführt, im Mittelstand, in Konzernen und bei Selbstständigen.“

 

Den vollständigen Artikel finden Sie unter folgendem Link: https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2019/gehalt/scheinselbststaendigkeit-risikogruppe-freiberufler