Eine Studie des ADESW-Mitglieds Krongaard zeigt, dass Solo-Selbständige vor allem in puncto Rechtssicherheit bei dem Statusfeststellungsverfahren Nachbesserungen von der Politik fordern. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde nun das Statusfeststellungsverfahren thematisiert. Darüber berichtet das Handelsblatt.
Seit 2007 steigen die Anfragen für freiwillige Verfahren stetig an. Fast bei der Hälfte der Solo-Selbständigen wurde nach dem Verfahren, das 2017 durchschnittlich 84 Tage dauerte, eine Scheinselbständigkeit festgestellt. Hinzu kommt, dass Betroffene, die 2017 Widerspruch gegen das Statusfeststellungsverfahren eingelegt haben, mehrheitlich noch kein finalen Bescheid erhalten haben. Die Länge des Statusfeststellungsverfahrens kann oft zur Folge haben, dass Beauftragungen gar nicht zustande kommen.
Markus Kurth, Rentenexperte der Grünen, fordert mehr Rechtssicherheit für Selbständige von der Bundesregierung und schlägt vor, dass Selbständigkeit dann vorliegt, „wenn sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und Einkommen erzielen, die oberhalb des Einkommens eines vergleichbaren Angestellten liegen“.
Erst 2017 hat das Bundessozialgericht geurteilt, dass die Höhe des gezahlten Honorars für eine Tätigkeit eine entscheidende Rolle für die Frage spielt, ob es sich um eine echte Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit handelt.
„Liegt das vereinbarte Honorar über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungsrechtlich Beschäftigten und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für selbständige Tätigkeit“ Bundessozialgericht
Hier finden Sie unseren Bericht über das Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts von 2017 verlinkt.
Den Originalbeitrag im Handelsblatt finden Sie hier verlinkt.