Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schadet den Selbständigen
Der Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. (damals ADESW) hat im Vorfeld der Einführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf dessen Probleme und den Schaden hingewiesen, der durch die Überregulierung der Gruppe der Selbständigen entsteht. In einem aktuellen Beitrag in der Wirtschaftswoche bestätigen die Autoren diese Probleme.
Durch die Reform der Werk-und Dienstverträge im Rahmen der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes rücken gutverdienende selbständige Erwerbstätige wie befürchtet in den Blick der Sozialversicherungen. Aus der Intention, Leiharbeitnehmer zu schützen ist eine Regulierung hervorgegangen, die nicht in die heutige Arbeitswelt passt.
Aber anders als bei dem intendierten Schutz der Arbeitnehmer vor ausbeutenden Unternehmen, müssen Arbeitnehmer nicht vor selbständigen Wissensarbeitern geschützt werden. Selbständige Wissensarbeit gefährdet keine Arbeitsplätze, sondern sorgt im Gegenteil dafür, Innovationen in Unternehmen anzutreiben und umzusetzen.
Auch vor sich selbst benötigt die hochqualifizierte Gruppe keinen Schutz. Selbständige kennen ihre Situation und können für ihre soziale Absicherung sorgen. Die Autoren des Artikels bringen dabei einen alternativen Vorschlag zur Abgrenzung gegenüber einer allgemeinen Sozialversicherungspficht in die Diskussion ein: „Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Selbständige und der Nachweis einer sozialen Absicherung für die letzten (z.B. fünf) Beitragsjahre.“
Den Originalbeitrag der Wirtschaftswoche finden sie hier verlinkt.