Altersvorsorgepflicht für Selbstständige kommt nicht mehr in dieser Legislatur
Neue Entwicklungen hinsichtlich der von der Bundesregierung geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbständige: Wie aus einer schriftlichen Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, auf eine Frage des Abgeordneten Matthias Birkwald (Die Linke) im stenografischen Bericht der Plenarsitzung vom 14. April 2021 (S. 27908, Anlage 2, Frage 64) hervorgeht, wird die Altersvorsorgepflicht für Selbständige in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr gesetzgeberisch zum Abschluss kommen. Wie die Staatssekretärin allerdings betonte, bleibt die Thematik der sozialen Sicherung von Selbständigen weiterhin auf der Agenda der Bundesregierung.
Unabhängig davon, wann und ob das Thema in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgenommen wird, fordert der Bundesverband für selbständige Wissensarbeit Verbesserungen von Seiten der Politik. Der Bundesverband hält eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige grundsätzlich für richtig. Jedoch ist es wichtig, dass die Politik der Unterschiedlichkeit der verschiedenen Gruppen der Selbständigen stärker Rechnung trägt, von denen der Großteil ohnehin bereits umfassend für das Alter vorsorgt. Es ist für uns grundlegend, dass eine etwaige Gesetzgebung bestehende Vorsorgeanstrengungen anerkennt sowie pfändungs- und insolvenzsichere Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Optionen bereitstellt.
Unserer Vorstandsvorsitzender hat sich am 19. April zur Thematik in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestags geäußert. Die Ausschusssitzung können Sie hier anschauen. Die ausführliche Stellungnahme des Verbands zum Thema finden Sie hier.