Zum 1. April sind einige Änderungen beim Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung in Kraft getreten. Diese wurden in der vergangene Legislaturperiode von der Großen Koalition in einem kritikwürdigen Verfahren beschlossen.
Dazu Carlos Frischmuth, Vorsitzender des Vorstands: „Die Veränderungen werden sowohl bei der Anzahl der Freelancer als auch auf der Bedarfsseite keine langfristige Auswirkung haben. Die Notwendigkeit zu gesteigerter Projektarbeit, Digitalisierung, schnelle Produktlebenszyklen als auch Innovationszyklen erfordern einen zunehmenden Einsatz von selbständigen Wissensarbeitern. Die Fremdpersonal-Compliance auf Unternehmensseite als auch bei Selbständigen ist in Deutschland auf einem sehr hohen Niveau trotz enormer gesetzgeberischer Schwächen und Dysfunktionalität in behördlichen Prüfverfahren. Der Einsatz von selbständigen Wissensarbeitern ist eine Normalität in deutschen Unternehmen und im öffentlichen Sektor und wird daher die kommenden Jahren weiter kontinuierlich anwachsen.“
Das IT Freelancer Magazin, mit dem wir einen engen Austausch pflegen, hat sich die aktuellen Änderungen angesehen und in einem Fachbeitrag eingeordnet. Der Branchenexperte Matthias Ruff kommt dabei zu den Ergebnis, dass „die Lösung des Kernes des Problems, nämlich notwendige eindeutige Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmerschaft und Selbständigkeit“ nicht erreicht wurde.
Auch unser Partnerverband VGSD hat sich mit den Änderungen befasst. Dabei kommt man ebenfalls zu dem Fazit, dass es leider inhaltlich keine Fortschritte bei dem Statusfeststellungsverfahren gibt, wie der Vorstand Andreas Lutz feststellt: „Die Reform setzt vor allem am Verfahrensrecht an, beschleunigt es möglicherweise zum Teil, macht es insgesamt aber umständlicher.“
Der Fachbeitrag des IT Freelancer Magazins ist hier zu finden.
Der Beitrag des VGSD ist hier zu finden.