Der im Februar 2016 vorgelegte neue Entwurf eines Gesetztes zur Arbeitnehmerüberlassung und anderer Gesetze erfüllte eine unserer zentralen Forderungen: Der Katalog mit praxisfremden und undurchführbaren Negativkriterien war nicht mehr aufgeführt. Stattdessen wurde ein neuer § 611a BGB eingeführt, der den Arbeitnehmerbegriff anhand der bisherigen Rechtsprechung definieren sollte. Damit hat das Arbeitsministerium die Chance vertan, endlich Rechtssicherheit für die selbständigen Experten zu schaffen.
Aus diesem Grund wurde die ADESW wieder aktiv: Mit Pledge Cards und persönlichen Botschaften an die Abgeordneten setzen wir uns dafür ein, die Rolle der Selbständigen endlich rechtssicher zu gestalten. Leider wurde der Gesetzesentwurf in den betreffenden Passagen nicht mehr geändert. Doch in der Beschlussfassung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde erstmals auf die wichtige Funktion der selbständigen Experten hingewiesen – ein großer Erfolg.