Gesetzgeber stellt klar: Einschränkung von selbständigen Experten und Beratern nicht Ziel der Gesetzesreform
Berlin, 28. Oktober 2016 – Die neuen Arbeitsmarktgesetze dürfen keinen Schaden in der Projektwirtschaft auslösen. Darauf haben sich CDU und SPD geeinigt. Freiwillig selbständige, hochqualifizierte Experten – vor allem im Bereich der IT – sind nach monatelangen Diskussionen explizit nicht Ziel einer Regulierung. Dies erklärt die Koalition in einer aktuellen Bundestags-Drucksache zur Gesetzesnovelle.
Damit bekennt sich der Gesetzgeber erstmals schriftlich zum Beratungs- und Projektgeschäft. „Eine gute Nachricht für die Betroffenen – aber auch für die deutsche Wirtschaft“, kommentiert der renommierte Rechtswissenschaftler der Universität zu Köln, Professor Martin Henssler, die Einlassung. Henssler: „Die Politik hat verstanden, dass ein Gesetz auch Marktrealität abbilden muss.“
Ein großer Erfolg für hunderttausende Betroffene – IT-Experten, hochqualifizierte Unternehmensberater oder Interims-Manager. Und viele Unternehmen, ob Auftraggeber oder Auftragnehmer, die aufgrund der zuletzt diskutierten Regulierung stark verunsichert waren, erhalten die Gewissheit, dass der Einsatz von hochqualifizierten externen Spezialisten nicht eingeschränkt werden soll. Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates.
MdB Albert Stegemann (CDU), Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales: „Das neue Gesetz wird nicht zu einer Einschränkung der modernen Projektwirtschaft und der Expertenarbeit führen. Der nächste Schritt muss sein, Rechtssicherheit für den Einsatz von externen Spezialisten im Digitalzeitalter sowie im Projektgeschäft sicher zu stellen.“
Carlos Frischmuth, Sprecher des Bundesverbandes für selbständige Wissensarbeit: „Jetzt haben wir es endlich schwarz auf weiß: Das Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen soll keinen Schaden im hochqualifizierten Expertensegment auslösen.“ Frischmuth erwartet eine deutliche Marktberuhigung. „Viele Unternehmen waren doch recht unsicher ob der gesetzlichen Vorgaben. Umso wichtiger ist jetzt diese Klarstellung der Politik. Darauf haben wir seit 2013 gewartet.“
In der gerade veröffentlichten Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Bundestags-Drucksache Nr. 18/10064) heißt es: Die derzeitige Rechtslage solle nicht geändert werden, „etwa bei der Beauftragung von Beratungsunternehmen.“ Und weiter: „Das Gesetz ziele nicht darauf ab, die unternehmerische Tätigkeit beispielsweise von Beratungsunternehmen einzuschränken. Die Neuregelung solle dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen seien.“
Mit der Kampagne „Experten-Arbeit-retten.de“ hatte der Bundesverband für selbständige Wissensarbeit deutschlandweit für die hochqualifizierten, freiwillig Selbständigen gekämpft. „Nun können wir mit Fug und Recht sagen: Man hat uns zugehört und verstanden“, so Frischmuth. „Die Politik bekennt sich zum Digitalzeitalter und dem Projektgeschäft. Das ist eine wichtige Botschaft an die deutsche Wirtschaft und alle Unternehmen, die auf freie Experten nicht verzichten können und wollen.“ Das Gesetz soll am 1. April 2017 in Kraft treten.