Umfrage bestätigt: Rechtsunsicherheit belastet Wissensarbeiter
Unser Mitgliedsunternehmen GULP hat zusammen mit unserem assoziierten Partner, dem Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD), eine Studie zur Rechtsunsicherheit für selbständige Wissensarbeiter durchgeführt. Insgesamt wurden 1.940 Selbständige befragt, die hauptsächlich aus den Bereichen IT und Engineering stammen und ihre Erfahrungen mit den Auswirkungen der Rechtsunsicherheit auf die Auftragsvergabe zusammengetragen.
Noch im Januar hatte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP geantwortet, dass ihr „keine bekannten Daten“ vorlägen, welche einen Verlust der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands aufgrund der unsicheren Rechtslage für IT-Freelancer belegen. Die kürzlich veröffentlichte Umfrage zeichnet jedoch ein anderes Bild:
– 59% der Befragten haben Aufträge oder ganze Projekte verloren
– 9 von 10 Freelancern gaben dies als Grund für die vorzeitige Beendigung von eigenen Aufträgen und Projekten an
– Fast die Hälfte aller Befragten kann sich eine Auswanderung aus Deutschland vorstellen (Braindrain)
– In 26% der Fälle wurde – unabhängig vom Verlust eigener Aufträge – das ganze Kundenprojekt vorzeitig beendet und/oder Abteilungen bzw. Bereiche beim Auftraggeber aufgelöst
Damit werden die Ergebnisse der von uns durchgeführten Allensbach Studie zum Thema „Berufliche Zufriedenheit und politische Forderungen von IT-Freelancern“ bestätigt. Dort sind die Zahlen ebenfalls alarmierend: Mehr als die Hälfte aller Freelancer hat bereits wirtschaftliche Einbußen wegen des Themas „Scheinselbständigkeit“ erlitten und 86% haben den Eindruck, dass Unternehmen sich deswegen scheuen, Aufträge zu vergeben.
Die sich hiermit stetig verbessende Datenlage auf Basis wissenschaftlicher Studien sollte die Politik nun endlich auf den Plan rufen und sich für eine Verbesserung der Rechtslage einsetzen. Unter anderem muss zum Beispiel das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung endlich auf die moderne Arbeitswelt ausgerichtet werden..
Den vollständigen Beitrag auf der Website unseres Mitgliedsunternehmens GULP können Sie hier lesen.