Am 24. Juni 2024 fand eine Online-Konferenz unseres Partnerverbands Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände (bagsv) zum Statusfeststellungsverfahren statt. An dieser nahmen zahlreiche Expertinnen und Experten teil, darunter die Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne), Jana Schimke (CDU), Manuel Gava (SPD), Jens Teutrine (FDP), Prof. Dr. Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts a.D.), Dr. Dina Frommert (Deutsche Rentenversicherung Bund), Holger Schäfer (IW Köln) sowie verschiedene Fachanwälte für Arbeitsrecht.
In den Vorträgen und Diskussionen wurde deutlich, wie groß die Rechtsunsicherheit durch das derzeitige Statusfeststellungsverfahren ist. Dies belegt auch eine zuvor durchgeführte Umfrage unter 75 Sozialrechtsexpertinnen und -experten – vor allem Anwälte und Rentenberater. Die Antworten zeigen große Zweifel an der Unabhängigkeit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei ihren Entscheidungen zur Statusfeststellung. Die Befragung belegt außerdem, dass die Reform des Statusfeststellungsverfahrens von April 2022 nicht die gesetzten Ziele höhere Rechtssicherheit, Beschleunigung der Verfahren und geringeren bürokratischen Aufwands erfüllt hat. In allen diesen drei Aspekten erkannten die Expertinnen und Experten eher Verschlechterungen als Verbesserungen.
Unser Vorstandsvorsitzender schloss die Veranstaltung mit einer kurzen Zusammenfassung der Diskussion. Diese habe gezeigt, dass eine Modernisierung des Statusfeststellungsverfahrens dringend erforderlich sei. Auch Prof. Dr. Rainer Schlegel zeigte sich zuvor offen für Überlegungen, das Statusfeststellungsverfahren zu überarbeiten. Er schlug vor, die gesetzlichen Regelungen in § 7a des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs zu ändern. Möglich wäre beispielsweise, mit widerlegbaren Vermutungen zu arbeiten. Als Kriterien für eine Selbstständigkeit könnten die Höhe der Bezahlung, das Vorliegen einer Altersvorsorge und einer Berufshaftpflicht dienen.
Wir danken dem VGSD und der bagsv für die Durchführung der Veranstaltung.