Am 74. Deutschen Juristentag in Stuttgart nahmen neben den Präsidentinnen des Bundesarbeits– und Bundessozialgerichts auch diverse Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Deutschen Rentenversicherung und sehr viele Richterinnen und Richter aus der Sozialgerichtsbarkeit teil. Die Abteilung Arbeits- und Sozialrecht befasste sich diesmal mit der interessanten Frage: Wen schützt das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht? – Empfiehlt sich eine Neuausrichtung seines Anwendungsbereichs?
Zusammen mit engagierten Juristinnen und Juristen unserer Mitgliedsunternehmen sowie befreundeter Verbände stellte unsere Schatzmeisterin und Leiterin des Fachausschusses Recht, Silke Becker, verschiedene Anträge, mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit für Selbständige zu erreichen. Dabei konnte den anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr deutlich gemacht werden, dass das Statusfeststellungsverfahren in seiner aktuellen Form nicht funktioniert.
Dies spiegelt sich auch in der Beschlussfassung wieder. Einer der angenommenen Beschlüsse fordert: „Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7 a SGB IV sollte folgendermaßen fortentwickelt werden: Eine selbstständige Tätigkeit wird widerlegbar vermutet, wenn die Vertragsparteien übereinstimmend von Selbstständigkeit ausgehen, weitere für Selbstständigkeit sprechende tatsächliche und/ oder rechtliche Kriterien vorliegen und der Auftragnehmer eine ausreichende, Bedürftigkeit vermeidende Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur Altersvorsorge nachweist.“
Wir danken inbesondere den Vertreterinnen und Vertretern unseren Mitgliedsunternehmen für die Teilnahme und die Unterstützung.
Die Beschlüsse des Deutschen Juristentags 2024 finden sich hier.
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