Im November 2015 drohte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sich auf der Suche nach der richtigen Ausgestaltung eines Gesetzes zur Verhinderung von Missbrauch im Arbeitsmarkt zu verlaufen und weit über das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrages hinauszuschießen.
Um die Projektarbeit der selbständigen Experten zu retten startetet die ADESW eine bundesweite Kampagne, um Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen. Mit Plakatwänden, Zeitungsanzeigen und persönlichen Protest-Mails an Bundestagesabgeordnete konnte das BMAS dazu gebracht werden, im Februar 2016 einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen, in der eine zentrale Forderung im Grundsatz erfüllt wurde: Der Katalog mit praxisfremden und undurchführbaren Negativkriterien war Geschichte.