BMAS erkennt Bedeutung von selbständiger Wissensarbeit an

BMAS erkennt Bedeutung von selbständiger Wissensarbeit an

BMAS-Forschungsbericht zur Nutzung von Werk- und Dienstverträgen bestätigt die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung von Werk- und Dienstverträgen für die Erbringung hochwertiger und guter Dienstleistungen und Industrieprodukten in Deutschland.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Analyse zu Werk- und Dienstverträgen in Auftrag gegeben, die sich in entscheidenden Aspekten der Einschätzung der BDA zur Nutzung von Werk- und Dienstverträgen in der Wirtschaft anschließt.

Der Forschungsbericht 496 „Verbreitung, Nutzung und mögliche Probleme von Werkverträgen – Quantitative Unternehmens- und Betriebsrätebefragungen sowie wissenschaftliche Begleitforschung“ wurde im März fertiggestellt und in diesem Monat veröffentlicht.

Die Studie belegt, dass Werk- und Dienstverträge eine anerkannte Vertragsform sind. Auf ihrer Basis lassen sich eine erfolgreiche Aufgabenteilung und Spezialisierung aufbauen; sie ermöglichen eine faire und gut vergütete Arbeit.

Im Detail lassen sich folgende Analysen ziehen:

1.) Werk- und Dienstverträge tragen zur Wertschöpfung in Deutschland mit einem Betrag von fast einer dreiviertel Billion Euro bei. Ihr Beschäftigungseffekt liegt bei deutlich mehr als elf Millionen Beschäftigten.

2.) Fast neunzig Prozent aller Unternehmen sind Auftraggeber von Werk- und Dienstverträgen,  fünfzig Prozent aller Unternehmen agieren als Auftraggeber und Auftragnehmer. Das unterstreicht, dass der immer wieder geäußerte Dumpingvorwurf gegenüber Werk- und Dienstverträgen absolut fehl schlägt.

3.) Nur wenige Unternehmen beschränken sich auf die ausschließliche Erbringung von Werk- und Dienstleistungen. Hierzu gehören insbesondere kleine und mittlere besonders spezialisierte Werkvertragsnehmer.

4.) Die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern ist durch hohe Stabilität gekennzeichnet. Vertragsunternehmen sind erfolgreiche Unternehmen, die Dank eigener Innovation wettbewerbsfähig bleiben und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Auftraggeber stützen.

5.) Das wesentliche Motiv für Werkverträge und Dienstverträge ist der temporäre Einsatz von spezialisiertem Personal oder die Erbringung von speziellen Leistungen. Einsparungen von Lohnkosten spielen allenfalls eine untergeordnete Rolle.

6.) Werden im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen Beschäftigte des Auftragnehmers tätig, werden diese nach Auffassung der beauftragten Unternehmen häufig sogar noch höher vergütet als die eigenen Beschäftigten.

7.) Werk- und Dienstverträge stehen im Verhältnis zur Arbeitnehmerüberlassung nicht in einem Austauschverhältnis. Die Unternehmen verfolgen mit der Nutzung der unterschiedlichen Instrumente auch unterschiedliche Zwecke. Werk- und Dienstverträge sowie Arbeitnehmerüberlassung wirken also komplementär und keinesfalls ersetzend.

8.) Im Einsatz von Werk- und Dienstverträgen verbleiben einige rechtliche Unsicherheiten. Aus der Studie lässt sich ein bewusster „Missbrauchsvorwurf“ aber nicht herleiten. Vielmehr kann es im Überschneidungsbereich aus Einzelfall-Basis zu einer Nutzung kommen, die sich nicht mehr eindeutig dem einen oder anderen Vertragstyp zuordnen lässt.

 

Den Forschungsbericht finden Sie hier.