Bundestagswahl 2017
Positionen der Parteien
zur Selbständigkeit im Rahmen der Bundestagswahl
Der Wahlkampf für die Bundestagswahlen am 24. September 2017 hat begonnen. Alle Parteien haben mittlerweile ihre Wahlprogramme präsentiert und verabschiedet.
Position der FDP
Erfreulicherweise sind einige unserer Positionen und Anregungen bezüglich selbständiger Experten in das Wahlprogramm der FDP aufgenommen worden. Die Erarbeitung moderner Positivkriterien für Selbständige, um die Einstufung von Experten als Scheinselbständige zu verhindern, ist eine Forderung, für die sich die FDP im Bundestagswahlprogramm einsetzt. Damit soll Rechtssicherheit für Freiberufler und Selbständige geschaffen werden:
„Für uns Freie Demokraten muss die Vertragsfreiheit zwischen Auftraggeber und -nehmer gewahrt bleiben. Um zu verhindern, dass Freelancer wie zum Beispiel im Bereich der IT, dem Ingenieurwesen, der Unternehmensberatung oder bei Honorarärzten als Scheinselbstständige eingeordnet werden, braucht es moderne Positivkriterien. Denn die bisher angewendeten Negativkriterien im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens sind aus der Zeit gefallen und passen nicht mehr auf eine moderne Projektwirtschaft. Das bisherige Verfahren ist langwierig, im Ergebnis unvorhersehbar und bietet damit weder Verfahrens- noch Rechtssicherheit für die Beteiligten. Für Freiberufler und Selbstständige muss durch Positiv-Kriterien Rechtssicherheit geschaffen werden, indem das Vorliegen eines einzelnen oder einer Kombination von mehreren Kriterien eine Selbstständigkeit nachweisbar sicherstellt. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wollen wir die Beitragsbemessung für Selbständige an den tatsächlichen Einnahmen orientieren – alles andere ist unfair.“
(Programm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017, S.44/45)
Die FDP fordert eine Riester-Rente unabhängig von der Art der Beschäftigung. Diese soll auch bei einem Wechsel der Anstellungsart beibehalten bleiben:
„Unser Berufsleben wird zudem immer bunter. Gerade in der digitalen Arbeitswelt warten viele neue Tätigkeitsfelder und Geschäftsideen. Daher wird sich auch die berufliche Situation vieler Menschen häufiger verändern. Sie können öfter zwischen Anstellung und Selbstständigkeit, Voll- und Teilzeit sowie In- und Ausland wechseln. All das muss ohne Nachteile für die eigene Alterssicherung möglich sein. Wer etwa aus der Anstellung in die Selbstständigkeit wechseln will, darf nicht benachteiligt werden, sondern muss zum Beispiel seine Riester-Forderung im „Rentenbaukasten“ behalten können. Diese soll daher künftig ganz einfach allen zur Verfügung stehen.“
(Programm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017, S.28)
Außerdem bekennt sich die FDP im Rahmen ihrer Aussage zur Zeitarbeit zu einer flexiblen Arbeitswelt:
„Wir Freie Demokraten wollen überflüssige Regulierungen bei der Zeitarbeit abbauen. Denn Deutschland braucht auch in Zukunft einen flexiblen Arbeitsmarkt. Die Weltwirtschaft verändert sich schnell. Durch die Digitalisierung nehmen Projektauftrage zu. Darauf müssen Unternehmen flexibel reagieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Zeitarbeit ist hierfür ein wichtiges Instrument. Die Unternehmen können damit Auftragsspitzen abfangen oder kurzfristig spezialisierte Fachkräfte finden. Zugleich profitieren die Beschäftigten von der Zeitarbeit. So erhalten viele Menschen eine Einstiegschance am Arbeitsmarkt. Das zeigen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ganz klar: Rund zwei Drittel aller Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer übten vorher keine Beschäftigung aus. Jeder Vierte hat keinen Berufsabschluss. Für gut Ausgebildete kann die Zeitarbeit in der digitalen Welt zudem neue Wege eröffnen – zwischen Selbstständigkeit und der jahrelangen Arbeit für nur ein Unternehmen. Missbrauch ist in den vergangenen Jahren erfolgreich unterbunden worden: Die Tarifpartner haben bereits Lösungen gefunden, damit der Lohn der Zeitarbeitenden bei längeren Einsätzen an den der Stammbelegschaft angeglichen wird (Equal Pay). Trotzdem hat die Große Koalition hier bürokratisiert. Die unnötigen gesetzlichen Vorschriften zur Überlassungsdauer und Entlohnung führen zu Unsicherheiten und Aufwand. Dies wollen wir ändern.“
(Programm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017, S.31/32)
Position der SPD
Die SPD setzt sich für die soziale Absicherung von Selbständigen ein. Die selbständige Tätigkeit soll im Rahmen der Alterssicherung berücksichtigt und in den Sozialversicherungen einbezogen werden, damit Menschen unabhängig von ihrer Beschäftigungsform im Alter abgesichert sind. Die gesetzliche Rentenversicherung soll zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden.
„Zukünftig werden Selbstständige, die nicht in einem Versorgungswerk abgesichert sind, in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Ziel ist es dabei, dass bisher nicht versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung eine auskömmliche Alterssicherung erreichen. Sie profitieren von allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und beteiligen sich an der solidarischen Rentenversicherung durch eigene Beiträge. Für Neugründungen und Kleinunternehmen wird es Regeln geben, die eine finanzielle Überforderung vermeiden. Die Einbeziehung der bisher nicht versicherten Selbstständigen ist der erste Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen.“
(Programm der SPD zur Bundestagswahl 2017, S.35)
Selbständige mit einem geringen Einkommen sollen bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet werden.
„Die gesetzliche Krankenversicherung machen wir für Selbständige mit geringem Einkommen günstiger. Dazu werden wir die Bemessung der Beiträge für Selbständige einkommensabhängig ausgestalten und so die Beiträge bei geringen Einkommen senken.“
(Programm der SPD zur Bundestagswahl 2017, S.30)
Zudem sollen sich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an dem Einkommen der Selbständigen bemessen.
„Für Selbstständige, die sich in der Arbeitslosenversicherung versichern, sollen künftig einkommensbezogene Beiträge erhoben werden.°
(Programm der SPD zur Bundestagswahl 2017, S.19)
Im Rahmen ihrer Aussagen zur digitalen Arbeit bekennt sich die SPD zu einer flexiblen Arbeitswelt. Sie fordert mehr Wahlmöglichkeiten für Beschäftigte bei der Arbeitszeit und beim Arbeitsort.
„Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt grundlegend. Sie eröffnet Chancen und birgt Risiken. […] Es ist eine politische Aufgabe, die Digitalisierung unserer Arbeitswelt zu gestalten. Arbeiten 4.0 heißt für uns: Gesetzliche Rahmenbedingungen, tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Ausgestaltung müssen ineinandergreifen, um die Chancen zu nutzen. Mehr selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung ist ein zentrales Ziel, um mehr Vereinbarkeit von Arbeit und Leben zu ermöglichen. Beschäftigte sollen mehr Wahlmöglichkeiten bei ihrer Arbeitszeit und für ihren Arbeitsort erhalten, sofern betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. Wir wollen daher, in enger Abstimmung mit Gewerkschaften und Unternehmen, ein Wahlarbeitszeitgesetz auf den Weg bringen, in dem Rechtsansprüche der Beschäftigten, finanzielle Unterstützung in bestimmten Lebensphasen und Anreize für die Aushandlung betrieblicher Wahlarbeitskonzepte miteinander verzahnt sind. Ein wichtiger Baustein ist hierbei das Recht, nach einer Phase der freiwilligen Teilzeitarbeit auf die frühere Arbeitszeit zurückzukehren. Vor allem Frauen sind von der sogenannten Teilzeitfalle betroffen. Dies wirkt sich vor allem bei der Rente aus. Wir werden ihnen die Möglichkeit geben, die Planung über Karriere und Berufsleben selbst in der Hand zu behalten. Zudem wollen wir Langzeitkonten für Beschäftigte und Betriebe attraktiver machen. Wenn viel Arbeit anfällt, muss es möglich sein, zusätzlich geleistete Arbeitszeiten anzusparen. In ruhigeren Phasen oder wenn mehr Zeit für die Familie gebraucht wird, kann dann weniger gearbeitet werden. Wir wollen daher prüfen, ob und wie Langzeitkonten betriebsübergreifend organisiert werden können. Das Wahlarbeitszeitgesetz soll auch einen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit schaffen. Dabei ist es unser Ziel, dass die Tarifparteien Vereinbarungen dazu treffen. Arbeitgeber sollen begründen müssen, wenn der Wunsch nach mobiler Arbeit abgelehnt wird.“
(Programm der SPD zur Bundestagswahl 2017, S. 15/16)
Im Bereich der Scheinselbständigkeit fordert die SPD unter anderem wirksame Regeln auf europäischer Ebene.
„[W]ir [wollen] wirksame EU-Regeln gegen Sozialdumping, insbesondere bei der Vergabe von Unteraufträgen, bei Briefkastenfirmen, bei vorgetäuschter Entsendung von Arbeitskräften und bei Scheinselbstständigkeit. Wir werden Unternehmen nicht gestatten, nur auf dem Papier ins Ausland zu gehen, während sie gleichzeitig ihre Aktivitäten im eigenen Land fortsetzen. Was sie hiermit bezwecken, sind lediglich geringere Lohnkosten und geringerer Arbeitnehmerschutz. Verstöße gegen das Arbeitsrecht sollen wie Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf europäischer Ebene geahndet werden können.“
(Programm der SPD zur Bundestagswahl 2017, S.75)
Position der CDU/CSU
In ihrem Wahlprogramm bekennen sich CDU und CSU zur Selbständigkeit und kündigen einen „Masterplan Selbstständigkeit“ an.
„Selbstständige, freie Berufe, Handwerk und Mittelstand sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und stehen weltweit für hohe Qualitätsstandards. Sie schaffen mit Abstand die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Allgemeinwohl. Wir wollen ihre Leistung künftig noch stärker öffentlich anerkennen und fördern.“
„Wir werden bis 2019 einen „Masterplan Selbstständigkeit“ erarbeiten. Hindernisse auf dem Weg zur Selbstständigkeit müssen beseitigt, umfassende Beratung und Förderung garantiert und unnötige Bürokratie vermieden werden.“
(Programm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2017, S. 14)
Die Union fordert eine neue Gründerkultur und möchte in diesem Zusammenhang die Bedingungen für Wagniskapital verbessern.
„Den Zugang für Start-ups zu Wagniskapital wollen wir auch über steuerliche Förderung erleichtern: Wer sich an Start-ups beteiligt, soll das bei der Steuer berücksichtigen können.“
(Programm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2017, S. 14)
Zudem wollen sich CDU und CSU für sichere und stabile Renten einsetzen. Die positive Entwicklung der Rente soll fortgeführt und verstetigt werden. Die Union kündigt dahingehend eine Rentenkommission an.
„Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und
fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll.”
(Programm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2017, S. 43)
Konkrete Aussagen zur Entwicklung der Rente bis 2030 sind im Wahlprogramm nicht enthalten. Mit der Rentenreform der Großen Koalition von 2007 seien das Renteneintrittsalter, das Rentenniveau und die Rentenbeiträge bis zum Jahre 2030 umfassend geregelt.
„Sollte sich vor dem Jahr 2030 aufgrund der Empfehlungen der Kommission Handlungsbedarf bei der betrieblichen oder privaten Vorsorge ergeben, werden wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen.“
(Programm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2017, S. 43)
Position der Grünen
Auch die Grünen bekennen sich zur Selbständigkeit. In ihrem Wahlprogramm setzen sich die Grünen für eine bessere und einfachere soziale Absicherung von Selbständigen ein.
„Um die soziale und ökologische Modernisierung zu meistern, brauchen wir auch die innovative Kraft von Gründer*innen. Wir wollen alle, die den mutigen Schritt in die Selbstständigkeit wagen, dabei unterstützen, sich besser und einfacher abzusichern und Ungleichbehandlungen gegenüber Arbeitnehmer*innen zeitnah abzubauen. Gesetzlich versicherte Selbständige wollen wir bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit geringeren Mindestbeiträgen sehr deutlich entlasten. Wir wollen eine freiwillige Arbeitsversicherung für Selbstständige, die erschwinglich, für alle Selbstständigen geöffnet und gerechter ausgestaltet ist. Wahltarife sollen dabei mehr Flexibilität für Selbstständige ermöglichen. Wir wollen alle nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rente einbeziehen und ihnen eine größere Beitragsflexibilität als heute ermöglichen. Selbständige sollen in guten Zeiten höhere Beiträge vor- oder nachzahlen können, damit sie in schlechten Zeiten entlastet werden.“
(Programm der Grünen zur Bundestagswahl 2017, S. X)
Die Grünen wollen Selbständigen bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung entgegenkommen.
„Wir wollen den ersten Schritt zur Bürger*innenversicherung gehen und hierfür die nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen, Minijobber*innen und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Auch Langzeitarbeitslose sollen wieder versichert werden. Für die Selbständigen und insbesondere die Existenzgründer*innen wird es Übergangsregelungen geben. Zudem wollen wir Selbständigen mit Beitragsrückständen bei der Krankenversicherung helfen und Schulden erlassen.“
(Programm der Grünen zur Bundestagswahl 2017, S. X)
Position der Linken
Die Linken fordern in ihrem Bundestagswahlkampf die Einbeziehung von Solo-Selbständigen in die Arbeitslosen-, Gesundheits-, Renten- und Pflegeversicherung:
„In Deutschland gibt es über zwei Millionen Solo-Selbstständige. Ihre sozialen Probleme müssen endlich ernst genommen werden. Viele haben ein deutlich unterdurchschnittliches Einkommen. Ihre Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse werden aber nicht nach diesem Einkommen berechnet. Die Folgen sind eine starke finanzielle Belastung oder eingeschränkte gesundheitliche Versorgung für viele Selbstständige. Auch die Altersvorsorge ist für viele Selbstständige ein großes Problem, oft droht
Altersarmut. So ist lediglich ein Viertel der Solo-Selbständigen in ein obligatorisches System der Altersvorsorge einbezogen. Das wollen wir ändern. Deshalb fordern wir in einem ersten Schritt, dass der Mindestbeitrag sich nach der Geringfügigkeitsgrenze […] bemisst und ab dieser Grenze sich der Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen richtet. Solo-Selbständige müssen in die Erwerbslosen-, Gesundheits-, Renten- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Dies darf nicht dazu führen, dass Solo-Selbständige ergänzend Mindestsicherung in Anspruch nehmen müssen. Das gesetzliche Rentensystem werden wir zu einer Erwerbstätigenversicherung ausbauen, in dem auch Selbständige pflichtversichert sind.“
(Programm der Linken zur Bundestagswahl 2017, S. 15)
Zudem sollen Selbständige bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden.
„Wir wollen die bisherige Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftsteuer umwandeln. Die Bemessungsgrundlage wird ausgeweitet (Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren werden berücksichtigt) und gutverdienende Selbständige und Freiberufler einbezogen. Dafür werden wir den Freibetrag auf 30.000 Euro anheben und die festgesetzte Steuer bei der Einkommensteuer berücksichtigen. Die Gewerbesteuerumlage wird abgeschafft, was Städte und Gemeinden finanziell entlastet.“
(Programm der Linken zur Bundestagswahl 2017, S. 38)
Im Rahmen ihrer Aussagen zur digitalen Arbeitswelt fordern die Linken Crowd- und Cloud-Arbeit zu regulieren und Arbeitsschutzrechte an neue Formen von Arbeit und Beschäftigung anzupassen.
„Digitalisierung und die Arbeit und Auftragsvergabe über Clouds und Plattformen schafft neue, oft entgrenzte und prekäre Beschäftigungsformen. Im Zuge der fortschreitenden digitalen Vernetzung entsteht eine große Vielfalt an neuen Formen von Arbeit und Beschäftigung. Unternehmen können im Internet – in der Cloud – in großem Stil auf eine große Menge von Arbeitskraftanbietern – die Crowd – zugreifen, Kandidaten fallweise auswählen und für Teilaufgaben beauftragen. Die Beschäftigten haben meist keine soziale Absicherung, Mitbestimmung, Tarifverträge, und sie sind nicht gewerkschaftlich organisiert. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung. Die Zahl der digitalen Tagelöhner, die ihre Arbeit per Internet anbieten, wächst stetig. Die große Mehrheit verdient wenig. Freelancer sind zumeist nicht für Zeiten der Erwerbslosigkeit versichert und haben keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die digitale Agenda der Bundesregierung gibt keine Antwort darauf, wie diese Prekarisierung zurückgedrängt werden kann. Crowdworking steht für eine neue digitale und globalisierte Arbeitswelt. Die Begriffe »Beschäftigte« »Arbeitgeber« und »Betrieb« müssen den neuen Gegebenheiten angepasst werden. DIE LINKE verteidigt die Schutzrechte und demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten gemeinsam mit den Gewerkschaften. Wir wollen sie so ausweiten, dass Crowd- und Cloud-Arbeit reguliert und gute Arbeit auch in der Cloud möglich wird. Arbeitsschutzrechte müssen umfassend gelten und nach Empfehlungen einer Kommission aus Gewerkschaften, Expertinnen und Experten aus Arbeitsrecht und Arbeitsmedizin auf diese Herausforderungen hin überarbeitet werden. Es muss ein EU-Rahmen zum Thema Crowdworking geschaffen werden, damit Mindestlöhne, Arbeitszeitregulierung, Sozialversicherung, Rentenversicherung, Besteuerung etc. weder ausgehöhlt noch umgangen werden können. Bei Crowdwork-Plattformen müssen sowohl die Betreiber als auch die Auftraggeber an der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme paritätisch beteiligt werden.“
(Programm der Linken zur Bundestagswahl 2017, S. 14)
Weiterhin setzt sich die Linke für die Abschaffung von Leiharbeit und die Unterbindung des Missbrauchs von Werkverträgen durch Scheinselbständigkeit ein:
„Leiharbeit schafft im gleichen Betrieb Beschäftigte zweiter Klasse. Beschäftigte in Leiharbeit verdienten 2015 nur knapp 60 Prozent des Durchschnittslohns. Wir wollen Leiharbeit abschaffen. Bis dahin kämpfen wir um bessere Bedingungen für die Beschäftigten! Lohndumping muss sofort unterbunden werden: Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen müssen den gleichen Lohn wie Festangestellte plus eine Flexibilitätszulage von 10 Prozent erhalten! Kein Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten darf länger als drei Monate dauern. Leiharbeiter müssen nach drei Monaten im Betrieb übernommen werden und dürfen nicht gegen andere Leiharbeiter ausgetauscht werden. Der Einsatz von Leiharbeit und die Vergabe von Werkverträgen müssen an die Zustimmung des Betriebsrates und die Einhaltung der im Kernbetrieb gültigen Tarifverträge gebunden werden. Der Missbrauch von Werkverträgen durch Scheinselbstständigkeit muss wirksam unterbunden werden, indem die Beweislast umgekehrt wird und zukünftig beim Arbeitgeber liegt.“
(Programm der Linken zur Bundestagswahl 2017, S. 11/12)