Antwort der SPD

Antwort der SPD

Wahlprüfstein I – „Situation der selbständigen Wissensarbeiter in Deutschland“

Frage I.1:
Wie wollen Sie Gründer fördern, die den Wunsch haben ihr Wissen zu zukünftig als
selbständiger Experte zu vermarkten?

Antwort:
In Deutschland brauchen wir mehr Bereitschaft für Innovationen und einen noch stärkeren Gründergeist. Junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die Startups, tragen dazu bei, dass mutige Ideen zu neuen Geschäftsmodellen führen und attraktive Arbeitsplätze entstehen. In ihnen steckt das Potenzial, den Mittelstand von morgen zu bilden. Hochschulen sind seit jeher ein wichtiger Ort für Innovationen. Mit einer Kultur des Mutes wollen wir junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dafür begeistern, Unternehmen zu gründen. Dazu muss das Thema Unternehmensgründungen stärker in der Lehre verankert und müssen Gründungsfreisemester für Studierende ermöglicht werden. Auch Beschäftigte an Hochschulen sollen ein Recht auf ein „Gründer-Sabbatical“ bekommen.
Auch, um den Übergang in die Selbstständigkeit zu unterstützen wollen wir, dass künftig alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein persönliches Chancenkonto erhalten, das mit einem staatlichen Startguthaben ausgestattet ist. Es kann eingesetzt werden für die Finanzierung von Weiterbildung und Qualifizierung, die über reine Erhaltungsqualifikationen hinausgehen, denn dafür müssen die Unternehmen Verantwortung tragen. Man kann es zudem nutzen für Gründungen und den Übergang in die Selbstständigkeit.

 

Oft scheitern kleine und mittlere Unternehmen an den bürokratischen Hürden für Förderprogramme. Deshalb werden wir die Antragstellung vereinfachen, damit Unternehmensgründer einfach und schnell Unterstützung bekommen und sich voll auf ihr Geschäftsmodell konzentrieren können. Zudem werden wir die Rahmenbedingungen für
Wagniskapital weiter verbessern.
Unser Ziel ist es, dass Unternehmen schnell und unbürokratisch gegründet werden können. Wir wollen, dass Firmengründer alle Fragen aus einer Hand beantwortet bekommen. Vor allem E-Government-Lösungen ermöglichen zielgenaue Beratung und erleichtern den Einstieg ins neue Geschäft. Wichtig ist uns, dass wir mehr Frauen darin bestärken, Unternehmen zu gründen. Denn, obwohl sie heute so gut ausgebildet sind wie nie zuvor, gründen Frauen nur knapp drei von zehn Unternehmen. Unser Ziel ist es, Frauen dabei zu unterstützen, öfter Unternehmen zu gründen. Die Förderung von Existenzgründerinnen und selbstständigen Frauen bringt mehr wirtschaftliches Wachstum, eine Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie mehr Chancengleichheit und Gleichstellung im Erwerbsleben. Deshalb wollen wir mehr Frauen als Gründerinnen fördern, unter anderem durch einen besseren Zugang zu Gründungskapital und eine auf ihre Bedürfnisse angepasste Beratung und Unterstützung.
Außerdem wollen wir Gründungen von Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen unterstützen.
Scheitern darf nicht das Ende für Gründerinnen und Gründer bedeuten. Wir wollen eine Kultur der „nächsten Chance“ etablieren und in diesem Sinne auch das Insolvenzrecht überprüfen.
Kleinere und mittelgroße Unternehmen wollen wir durch einen „Forschungsbonus“ finanziell unterstützen, wenn sie Personal für Forschung und Entwicklung einstellen. Gerade mittelständische Unternehmen benötigen diese Förderung, um ihre Wachstumschancen nutzen zu können. Darüber hinaus werden wir auch die bestehenden Forschungs- und Innovationsprogramme weiter ausbauen. Und wir werden die Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsausgaben für Unternehmen und Selbstständige verbessern. Nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen wollen wir außerdem einen Mittelstands- und Innovationscheck für Gesetze einführen. In diesem Zuge werden wir auch die Mittel für die Programme ZIM und Industrielle Gemeinschaftsforschung aufstocken.
Das schnelle Wachstum des Internets ist auch der Verfügbarkeit von freier Software zu verdanken, die heute noch einen großen Teil der Infrastruktur betreibt: Diese Idee wollen wir übertragen und den Anteil freier Software in Verwaltung und Bildungseinrichtungen erhöhen, um innovative Unternehmensgründungen im regionalen Markt zu unterstützen.

Frage I.2:
Selbständige Wissensarbeiter klagen über hohen bürokratischen Aufwand mit den unterschiedlichen Ämtern. Planen Sie konkrete Entlastungen?

Antwort:
Siehe auch Antwort auf Frage I.1. Ganz konkret wollen wir Selbständige weiter von Statistik-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreien!
Unternehmen sollen sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können und nicht auf das Ausfüllen von Formularen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige trifft unnötige Bürokratie besonders hart. Unnötige Bürokratie werden wir abschaffen. Wir werden Unternehmen von Statistik-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreien. Ein gutes Beispiel für Bürokratieentlastung und Investitionserleichterung ist die von uns durchgesetzte Erhöhung der steuerlichen Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Frage I.3:
Insbesondere die „MINT“ Berufe klagen über den drastischen Mangel an qualifizierten Bewerbern. Wie wollen Sie die Ausbildung von jungen Menschen in diesem Bereich fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit des Hochtechnologielandes Deutschland auch in Zukunft zu erhalten?

Frage I.4:
Die Zuwanderung wird vermutlich den akuten Fachkräftemangel in den „MINT“ Berufen absehbar nicht lösen können. Was für Konzepte haben Sie bzw. Ihre Partei, die kurz- bis mittelfristig wirken?

Gemeinsame Antwort Fragen I.3 und I.4:
Die SPD will die MINT-Bildung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) entlang der gesamten Bildungskette stärken und insbesondere Frauen für eine Ausbildung oder ein Studium in diesen Feldern gewinnen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Legislaturperiode bereits im Antrag „MINT-Bildung als Grundlage für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für die Teilhabe an unserer von Wissenschaft und Technik geprägten Welt“ eine Ausweitung und Stärkung der MINT-Bildung in Deutschland gefordert. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert insbesondere für den Bereich der dualen Berufsausbildung neue Instrumente zur Gewinnung junger Fachkräfte in MINT-Berufen zu entwickeln. Ebenfalls soll das ‚Haus der kleinen Forscher‘ weiterhin darin unterstützt werden, Angebote zur informatischen Bildung und Medienkompetenz bereitzustellen.
Für uns stellt die Stärkung der dualen Ausbildung in allen Branchen und Bereichen eine wichtige Aufgabe für die nächste Wahlperiode dar: wir wollen gemeinsam mit der Wirtschaft das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen weiter erhöhen und die Unterstützungsangebote für Betriebe, Eltern und Auszubildende ausbauen. Daher werden wir unter anderem die Ausbildungs- und Berufsorientierung verbessern, in die Ausstattung der Berufsschulen – auch als Lernwerkstätten für IT-Technologien – investieren, ein Recht auf Weiterbildung einführen, Gebühren für Techniker- und Meisterkurse abschaffen. Die duale Berufsausbildung wollen wir modernisieren und zunehmend digitale Kompetenzen aufnehmen.
Gleichzeitig müssen die Vorteile der beruflichen und der akademischen Bildung durch mehr Durchlässigkeit in beide Richtungen miteinander verknüpft werden: wer den Meister hat, soll künftig auch zum Masterstudium zugelassen werden können. Duale Studiengänge werden bundesweit verfügbarer gemacht und gemeinsam mit den Ländern und den Hochschulen sollen Qualitätskriterien definiert werden. Wir werden die Anzahl der Stipendien für Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen verdoppeln.
Neben diesem Aufbruch für die duale Ausbildung, setzt sich die SPD für eine Stärkung der Grundfinanzierung der Hochschulen in Deutschland ein und will die Studien- und Arbeitsbedingungen an Hochschulen verbessern. Dies kommt auch der akademischen MINT-Bildung zu Gute. Deshalb wollen wir Hochschulen und Forschungseinrichtungen Anreize für verlässliche Karrierewege geben.
Unser Ziel ist es, Befristungen deutlich zu verringern, Gleichstellung in der Wissenschaft zu verankern und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Zudem wollen wir die Qualität der Lehre an Hochschulen verbessern, und, um die Zahl der Studienabbrüche zu reduzieren, brauchen wir eine bessere Betreuung der Studierenden. Insgesamt wollen wir hervorragende Lehre zu einem Kernpunkt unserer Hochschulpolitik machen. Daneben sind es ein starkes BAföG und ein Hochschulsozialpakt für mehr Studienberatung, Betreuung und Mensen sowie die Sanierung und der Neubau von studentischen Wohnheimen, um den Studienstandort in Deutschland zu stärken.
Ob im dualen oder im akademischen Bereich gehören Investitionen in die Ausbildung junger Menschen und damit in unsere zukünftigen Fachkräfte zu einem zentralen Anliegen der SPD. Daneben wollen wir ein modernes Einwanderungsrecht, das es qualifizierte und auf dem Arbeitsmarkt gebrauchten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten ermöglicht, in Deutschland zu arbeiten.

Frage I.5:
Die Zahl der (hochqualifizierten) selbständigen Wissensarbeiter wächst in Deutschland nachhaltig. Der aktuelle gesetzliche Rahmen bietet derzeit aber keine verlässliche Rechts- und Planungssicherheit. Was für Lösungsvorschläge haben Sie hier?

Antwort:
Es wird zur Beantwortung verwiesen auf die Antworten zum Fragekomplex II.

Wahlprüfstein II – „Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung“

Frage II.1:
Wie stehen Sie und Ihre Partei zu einer Modernisierung des Prüfverfahrens der Deutschen Rentenversicherung bzw. halten Sie eine solche für sinnvoll?

Frage II.2:
Falls ja, welche Vorschläge haben Sie / Ihre Partei, um das Prüfverfahren zu modernisieren?

Frage II.3:
Wie kann eine zukunftsgerichtete und rechtssichere Statusfeststellung im Lichte der zunehmend verschwimmenden Grenzen zwischen abhängigem und selbständigem Erwerb ausgestaltet werden?

Gemeinsame Antwort Fragen II.1-II.3:
Der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Tätigkeit kommt eine hohe Bedeutung zu. Dieses gilt insbesondere, so lange für Selbständige noch nicht flächendeckend ein vergleichbares Niveau an Absicherung gegen die zentralen Risiken erreicht ist, wie bei abhängig Beschäftigten. (Zur Absicherung des Alters bei Selbständigen vergleich auch die Antwort zu Fragekomplex III.)
Die Frage einer sachgerechten Einordnung ist so alt wie die Sozialversicherung selbst. In langer Tradition hat die Rechtsprechung Grundsätze dafür entwickelt, dazu gehört auch, dass jede Beauftragung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist. Daraus folgt immer wieder auch Unsicherheit bei den Beteiligten. Insofern war es sachgerecht mit der Einführung des Anfrageverfahrens eine frühzeitige Klärung durch die Clearingstelle herbeizuführen und so spätere und möglicherweise langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Die Rechtsprechung hat verschiedene Kriterien entwickelt, welche Aspekte im Rahmen der genannten Beurteilung eher für eine abhängige Beschäftigung und welche Aspekte hingegen mehr für eine selbständige Ausführung eines Auftrags sprechen. Zur Zeit der ersten rotgrünen Bundesregierung wurden entsprechende Kriterien, welche eine abhängige Beschäftigung widerlegbar vermuten lassen, ins Gesetz aufgenommen, später auf Druck der Union im Bundesrat wieder entfernt. Letztendlich kommt es aber darauf nicht entscheidend an, da auch der gesetzliche Kriterienkatalog nur die Hinweise geben konnte, die die laufende Rechtsprechung bereits bietet. Das wäre ähnlich gelagert, würde der Versuch unternommen, wie vom ADESW vorgeschlagen, Kriterien für die Einordnung als Selbständigkeit ins Gesetz aufzunehmen. Ein Der Mehrwert daher daraus wäre vermutlich überschaubar.
Wichtig ist für uns, dass sowohl alle Menschen vernünftig abgesichert sind, und dies auch mit möglichst geringem Aufwand in bürokratischer wie finanzieller Hinsicht. Die Verfahren müssen so ausgestaltet sein, dass die rechtliche Einordnung zeitnah und den konkreten Umständen angemessen erfolgt.
Die SPD hat sich die vergangenen Jahre intensiv mit der Frage der sozialen Absicherung von Selbständigen beschäftigt und konkrete Vorschläge erarbeitet (vgl. Fragekomplex III). Im Zuge der Umsetzung dieser Vorschläge sind dann auch damit verbundene Fragen wie die der Modernisierung des Statusfeststellungsverfahrens zu klären.

Wahlprüfstein III – „Altersvorsorge von selbständigen Wissensarbeitern“

Frage III.1:
Hochqualifizierte Selbständige verdienen gut und sorgen nach unseren Erfahrungswerten auch für ihr Alter vor. Wie ist die Position Ihrer Partei zur Altersvorsorge von Selbständigen und welche Differenzierungen gedenken Sie dabei vorzunehmen?

Frage III.2:
Wie hoch liegt die Verdienstgruppe (Honorar auf Monats- oder Jahresbasis), ab der ein Selbstständiger aus Ihrer Sicht in der Lage ist, eigenständig Altersvorsorge zu betreiben?

Gemeinsame Antwort Fragen III.1 und III.2: Die besondere Situation Selbständiger – gerade auch mit Blick auf deren Altersvorsorge – haben wir klar vor Augen. Die bislang fehlende Verpflichtung zur Altersvorsorge führt für einen Großteil der Selbständigen zu einer inakzeptablen Sicherungslücke. Selbständigkeit ist entsprechend ein eindeutig identifizierbarer Risikofaktor im Hinblick auf eine drohende Altersarmut. Das mag zwar nicht für alle Selbständigen und insbesondere nicht für alle hochqualifizierten Selbständigen im selben Ausmaß gelten, da die Spannweite bei den Einkommenssituationen tatsächlich sehr groß sind, wie auch die ADESW anerkennt. Eine dementsprechende Unterscheidung ist folglich nur schwerlich möglich. Wir sind daher der Auffassung, dass Selbständige grundsätzlich Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sein sollten. Ausnahmen gelten bei einer Mitgliedschaft in einem bestehenden Versorgungswerk und für Selbständige, die bereits über eine Altersvorsorge verfügen, die ein mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbares Sicherungsniveau tatsächlich gewährleistet.
Für den Übergang in das System einer verpflichtenden Altersvorsorge wollen wir - neben der Pflichtversicherung für alle neuen Selbständigen - für die bereits selbständig Tätigen eine Altersgrenze (z. B. 50 Jahre) einführen, unterhalb derer ebenfalls die Verpflichtung greift. Selbständige oberhalb dieser Altersgrenze können ihre bisherige Altersvorsorge fortführen und sollen nicht automatisch Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung werden, es sei denn, sie beantragen dies von sich aus. Selbständige, die diese Altersgrenze noch nicht erreicht haben, können eine persönliche Ausnahme erhalten, sofern sie bereits Alterssicherungsansprüche – z.B. aus einer staatlich geförderten „Rürup-Rente“ - erworben haben, die eine ausreichende Absicherung zumindest oberhalb des Grundsicherungsniveaus erwarten lassen. Wir werden zudem prüfen, ob für Selbständige, die ausreichende Ansprüche unter den Bedingungen der „Rürup-Rente“ erwerben, eine solche Ausnahme auch über die Übergangsregelung hinaus gewährt werden kann.

Schon heute besteht die Pflicht auch für Selbständige sich gegen Krankheit zu versichern. Allerdings verlangt dies nach heutigem Stand Selbständigen mit geringen Einkommen viel ab. Daher machen wir die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige mit geringem Einkommen günstiger. Dazu werden wir die Bemessung der Beiträge für Selbstständige einkommensabhängig ausgestalten und so die Beiträge bei geringen Einkommen senken. Damit verbessert sich auch deren Fähigkeit künftig besser für das Alter vorzusorgen.